Nach den deutschen Vorschriften unterliegen seit dem 1. Juli 2022 alle Einweg-E-Zigaretten (unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten) als Ersatzprodukte für Tabakwaren der Tabaksteuer, die 0,20 Euro pro Milliliter beträgt.
Darüber hinaus darf jede Person bei der Einreise maximal 10 Einweg-E-Zigaretten mit Flüssigkeit mitführen, wobei die Gesamtmenge 1000 Milliliter nicht überschreiten darf. Diese dürfen nur für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
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